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Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
dieser Bericht enthält sowohl persönliche Einschätzungen als auch Informationen, die aus verschiedenen Medienquellen zusammengetragen wurden.
Der historische Gutshof existiert heute nur noch in Resten. Seit den 1970er-
Mehrere Medien berichteten, dass verschiedene Investoren Interesse an einer Sanierung gezeigt hätten, darunter auch Pläne für ein Wellnesshotel. Diese Vorhaben scheiterten jedoch nach Angaben der Berichte an den hohen Preisforderungen des Eigentümers.
Unklar bleibt, inwieweit die zuständigen Behörden über den bevorstehenden Abriss informiert waren. Während die untere Denkmalbehörde Kenntnis hatte, gaben andere Stellen an, nichts davon gewusst zu haben. Dies führte zu Diskussionen darüber, ob hier Versäumnisse oder bewusste Entscheidungen eine Rolle spielten.
Der Gutshof gehört zur Gemeinde Gaibach, einem Ortsteil von Volkach am Main. Er wurde im Jahr 1069 erstmals als „Otericheshusin“ erwähnt, was „zu den Häusern des Oterich“ bedeutet. Über die Jahrhunderte wechselte der Besitz mehrfach: Von der Gräfin Alberada von Banz gelangte er über verschiedene Familien schließlich 1641 an Philipp Erwein von Schönborn. Bis heute befindet sich das Areal im Besitz der Grafschaft Schönborn. Berichten zufolge scheiterten Wiederbelebungsversuche immer wieder an überhöhten Verkaufspreisen.
Im letzten Quartal des Jahres 2011 erfolgte schließlich der Abriss eines Großteils der Anlage. Heute stehen nur noch der Winkelbau mit Treppenturm sowie der Schüttbau. Beide Gebäude sind stark einsturzgefährdet, und ein Betreten ist lebensgefährlich.
Vielen Dank an die Behörden, dass so ein Kulturdenkmal abgerissen werden durfte.
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Das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege schrieb diese Antwort auf meinen direkten Vorwurf:
Das in Sichtweite zur Gaibacher Konstitutionssäule gelegene Schönborn´sche Hofgut Öttershausen steht seit Mitte der 1980er Jahren leer und verfällt zusehends. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege unternahm zusammen mit dem Eigentümer mehrmals Anstrengungen einen Investor und neue Nutzungen zu finden, um den notwendigen Bauunterhalt zu gewährleisten. Die Fachbehörde erhielt 2007 durch den Lehrstuhl für Baugeschichte, Historische Bauforschung und Denkmalpflege an der TU München Hinweise zur Urheberschaft Balthasar Neumanns an den Schüttbauten der Anlage. Im August 2008 beantragte der Eigentümer den vollständigen Abriss des Hofes, nachdem 1995 bereits einzelne Gebäude zum Abbruch in Aussicht gestellt waren. Daher veranlasste die Fachbehörde eine vertiefte Erforschung der umfangreichen Bausubstanz, um den aktuell vorliegenden Antrag differenziert beurteilen zu können. Insbesondere die Schüttbauten wurden durch Aufmaß, den drochronologische Untersuchung und Literaturrecherche analysiert. Im Rahmen dieser Untersuchung konnte die Urheberschaft Balthasar Neumanns für den Schüttbau bestätigt werden, ferner seine eingreifenden Umbauten der Scheune II und des Winkelbaus. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege veröffentlichte die spektakulären Ergebnisse 2010 in einem grundlegenden Aufsatz: „Bautechnisches Meisterwerk Balthasar Neumanns entdeckt: Die Schüttbauten des Schönborn´schen Hofgutes Öttershausen“ (DI 2010/Nr.147, S. 41-
Das Landesamt hatte im Rahmen der Bestandserfassung die Kosten für eine dauerhafte Sicherung und Reparatur der beiden Bauwerke ermittelt und begleitet gegenwärtig die mit dem Eigentümer laufenden Finanzierungsverhandlungen. Sollten diese nicht bald zu einem positiven Ergebnis führen, droht der endgültige Verlust der Architekturen und Konstruktionen Balthasar Neumanns. Ein langfristiger Erhalt steht aber erst dann in Aussicht, wenn sich ein Nutzer für die bauhistorisch überregional bedeutende Baugruppe findet.
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